Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Kurzaufenthalte (Wochenvermietung)
Mietdauer :
Mindestens 3 Nächte
Reduzierte Preise ab zwei Wochen oder mehr. Sehr günstige Angebote ausserhalb der Schulferienzeiten
Zahlung :
50% bei Unterzeichnung des Vertrages, 50% 20 Tage vor Ankunft
Kreditkarte akzeptiert (Mastercard, Visa, Maestro) - NEU : ohne Zusatzspesen, ausser Early booking
Im Mietpreis inbegriffen :
- Heizung, Wasser, Elektrizität
- normale Reinigung der Unterkunft bei Abreise
- MWSt 3.7%
- In 4 und 5 Sternewohnungen sind die Betten bei Anreise gemacht
Im Mietpreis nicht inbegriffen :
Kaution, Annulierungskostenversicherung (fakultativ), Telefonkosten, Kurtaxe, Wäschereinigung, Nebenleistungen (Kaminholz, usw...)
Detaillierte allgemeine Vertragsbedingungen
Detaillierte allgemeine Vertragsbedingungen
Buchung - Vertrag
- Die Buchung wird wirksam, sobald der von beiden Seiten unterschriebene Vertrag bei der Veya Immobilier SA eingeht und die vereinbarte Anzahlung überwiesen wurde.
Ankunft – Übernahme der Ferienwohnung / des Chalets
- Das Objekt kann nur dann bezogen werden, wenn seitens des Mieters die gesamte Summe sowie die laut Vertrag vereinbarte Kaution überwiesen wurde.
- Die Schlüssel können am Anreisetag ab 16:00 bis 18:00 Uhr abgeholt werden. Eine Anreise außerhalb der vorgenannten Zeiten muss der Immobilienagentur unbedingt vorab mitgeteilt werden.
- Falls der Mieter die Ferienwohnung aus irgendwelchen Gründen (Todesfall, Krankheit) nicht in Anspruch nimmt oder gezwungen ist, vor Ende der vertraglichen Mietdauer abzureisen, ist der vertraglich vereinbarte Mietpreis dennoch in voller Höhe zu leisten, ohne Anspruch auf eine Ermässigung.
- Es besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung (die Prämie entspricht 4 % der Mietsumme) über die Veya Immobilier SA abzuschliessen.
- Der Mieter muss die Veya Immobilier SA unverzüglich über etwaige Mängel an der Mietsache in Kenntnis setzen (Beschädigungen, Betriebsstörungen, Wasserschäden, usw.). Dies gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Für Schäden, die sich aufgrund einer versäumten Anzeigepflicht ergeben, haftet der Mieter. Bei verspäteter Meldung eines Mangels besteht keinerlei Anspruch auf Ermäßigung des Mietpreises.
Während des Aufenthalts
- Die Kurtaxe ist nicht inbegriffen.
- Die Wäschereinigung ist nicht inbegriffen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig und mit Umsicht zu behandeln, um etwaige Schäden zu vermeiden (Wasser, Strom, Eis, usw.). Er verpflichtet sich, die Kosten, die aus einer Zuwiderhandlung oder Unterlassung durch ihn oder die Mitnutzer der Ferienwohnung bzw. des Chalets entstehen, zu tragen.
- Der Mieter muss der Veya Immobilier SA den Zutritt zur Mietsache gewähren, sofern dies für den Unterhalt, den Verkauf oder eine spätere Vermietung des Objekts erforderlich ist. Diese Besichtigungstermine sind an allen Tagen, außer an Sonn- und Feiertagen, zulässig und finden nach Möglichkeit zu den normalen Bürozeiten statt.
- Die Immobilienagentur kann für etwaige Unregelmäßigkeiten der Wasser- oder Stromversorgung, der Heizung oder der Internet-Verbindung nicht haftbar gemacht werden und lehnt grundsätzlich die Verantwortung für jegliche Unterlassungen, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind, ab.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf die anderen Hausbewohner zu nehmen.
Abreise
- Am Abreisetag ist die Ferienwohnung in einem ordentlichen Zustand zu übergeben, das Geschirr muss gereinigt und eingeräumt, die Betten müssen abgezogen, die benutzte Wäsche am Eingang der Wohnung deponiert werden. Müllsäcke, Papier und Flaschen sind in den dafür vorgesehenen Behältern "Molok" entsprechend getrennt zu entsorgen. Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine ggf. erforderliche Nachreinigung gesondert in Rechnung gestellt werden (SFR 50.-/Std.).
- Am Abreisetag sind die Schlüssel vor 9:00 Uhr bei der Agentur abzugeben.
- Die im Vertrag nicht enthaltenen Leistungen werden von der Kaution abgezogen, eine etwaige Überzahlung wird spätestens 30 Tage nach Abreise zurückerstattet.
Sonstige Bedingungen
- Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Immobilienagentur gestattet.
- Für alle nicht im Rahmen des vorliegenden Mietvertrags ausdrücklich behandelten Sachverhalte, gelten die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechts (OR) bzw. ersatzweise die örtlichen Bestimmungen.
- Der vorliegende Vertrag gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Art. 82 LP (Schweiz. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs).
- Der Mieter wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veya Immobilier SA nicht haftbar gemacht werden kann, falls die Mietsache von Seiten des Eigentümers nicht zum Bezug freigegeben wird.
- Für Rechtsstreitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag anerkennen die Parteien ausdrücklich die Zuständigkeit des Gerichts von Entremont in Sembrancher.
(Nur der Französische Text ist legal anerkannt.)